„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So heißt es im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für dieses Gleichstellungsrecht kämpften 1949 vier Frauen in dem 65-köpfigen Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz ausarbeitete.

Diese Frauen nennt man heute die Mütter des Grundgesetzes, zu ihnen gehörten Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel. Elisabeth Selbert ist die Bekannteste unter ihnen und gilt bis heute als eine der engagiertesten Streiterinnen für die Gleichberechtigung.

Das Grundgesetz stellt das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat dar. Am 23. Mai 1949 wurde es verabschiedet.

Im Laufe der Zeit wurden weitere Gesetze und Maßnahmen eingeführt, um die Gleichstellung von Frauen und Männern von staatlicher Seite voranzutreiben und die Durchsetzung der Gleichberechtigung konkret zu fördern dazu gehören auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sowie spezifische Regelungen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In diesem Sinne bildet das Grundgesetz den entscheidenden Rahmen, um die Rechte von Mädchen und Frauen in Deutschland zu stärken, und repräsentiert auch nach außen in die ganze Welt die verankerte Gleichwertigkeit für Frauen und Männer in unserer Gesellschaft.

Das Faltblatt „Die vier Mütter des Grundgesetztes – ein Glücksfall für die Demokratie“ porträtiert die vier Parlamentarierinnen und zeigt auf, dass Sie, trotz unterschiedlicher politischer Gesinnung oder gesellschaftlicher Wurzeln für ein gemeinsames Ziel einstanden.

Vielfalt ist heute mehr denn je ein wichtiger Aspekt von demokratischen Gesellschaften, welche sich auch in der Parteienlandschaft zeigt. Um die Demokratie dauerhaft für Deutschland zu erhalten braucht es öffentliche Debatten und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Und es braucht eine repräsentative Wahlbeteiligung.

Damit der errungene Erfolg der Mütter des Grundgesetztes auch nach 75 Jahren noch besteht, braucht es auch bei den kommenden Wahlen jede Stimme!

Weitere Informationen und ein Film-Tipp:

24.05. 2024 19.30-22.00 Uhr

„Sternstunden ihres Lebens“

Filmvorführung zu 75 Jahre Grundgesetz über die „Mütter des Grundgesetzes“ und thematischer Einführung der Universität Koblenz und der Stadt Koblenz

Im Odeon-Apollo-Kino, Löhrstraße, Koblenz

Weitere Informationen zum Film: https://www.koblenz.de/rathaus/…

Faltblatt LpB: Muetter_Grundgesetz.pdf

Weiteres: https://interaktiv.rp-online.de/grundgesetz-…

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