Allgemeine Geschäftsbedingungen ISSO GmbH

 

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§1 Allgemeines 

§ 1.1 Vertragsverhältnis

(1) Ein Vertrag erfolgt durch schriftliche Annahme des Angebots durch die ISSO GmbH. Diese erfolgt schriftlich oder per E-Mail ab Zugang der Buchung. Leistungsbeschreibungen seitens der ISSO GmbH auf deren Website oder Printmaterialien stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Hinweis: Nachfolgend sind die Begriffe Kunde, Nutzer und Auftraggeber identisch.

(2) Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISSO GmbH. Die AGBs der ISSO GmbH sind auf der Webseite www.isso.de frei einsehbar und können ausgedruckt sowie als PDF heruntergeladen werden.

(3) Mit der Buchung einer Leistung sichert der Auftraggeber zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(4) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(5) Die ISSO GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Geschäftsgrundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses). Das Recht des Vertragspartners aus außerordentliche Kündigung besteht nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 1.2 Zahlung

(1) Der Nutzer der Angebote der ISSO GmbH verpflichtet sich zur Zahlung in bar oder per Überweisung an:

Empfänger:     ISSO GmbH
IBAN:               DE42 5705 0120 0000 2592 91
BIC:                 MALADE51KOB

Die Zahlung muss spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung erfolgen.

(2) Für Mieter von Arbeitsplätzen (Coworker) ist die Zahlung unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Der Nutzer ist bereits durch Versäumung des Zahlungsziels in Verzug. In diesem Fall hat die ISSO GmbH einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a.  Zusätzlich können Mahngebühren erhoben werden. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen und Mahngebühren schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(3) Die ISSO GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Anzahlung, Depositrechnung) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung (bis max. 50 % des Leistungspaketes) sowie die Zahlungstermine können im Vertrag und in Textform vereinbart werden.

§ 1.3 Nutzungsbestimmungen

(1) Bei jeder Nutzung des Dreikönigenhauses, Kornpfortstraße 15, 56068 Koblenz akzeptiert der Nutzer die Hausordnung und verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgang mit den weiteren Nutzern des Hauses. Insbesondere ist der Verkauf oder die unentgeltliche Ausgabe von Speisen und Getränken durch den Mieter oder von ihm beauftragte Unternehmen o.ä. ohne schriftliche Zustimmung der ISSO GmbH nicht zulässig und berechtigt die ISSO GmbH zu Schadensersatzforderungen.

(2) Die ISSO GmbH darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeits­plätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird

§ 1.4 Internetnutzung

(1) Sofern eine Internet-Nutzung zu Verfügung gestellt wird, verpflichtet sich der Nutzer, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze bzgl. Datenverkehr einzuhalten und Gesetzesverstöße an die ISSO GmbH zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für all seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(2) Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden der ISSO GmbH führt, hat der Nutzer der ISSO GmbH den Schaden sowie damit verbundene Unkosten zu ersetzen. Die ISSO GmbH behält sich für diesen Fall zudem fristlose Kündigung vor.

(3) Die ISSO GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur ISSO GmbH unterbleiben. Sofern die ISSO GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer die ISSO GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt der ISSO GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der anfallenden Anwaltsgebühren für den Fall, dass die ISSO GmbH von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 1.5 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Der Nutzer hat alle Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an die ISSO GmbH zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der ISSO GmbH vollumfänglich zu ersetzen.

(2) Der Nutzer hat bei Vertragsende sämtliche ausgereichten Schlüssel an die ISSO GmbH zurückzugeben. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann die ISSO GmbH die Arbeitsplätze bzw. Schließfächer öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann die ISSO GmbH auf Kosten des Nutzers einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Die ISSO GmbH ist nicht zur Einlagerung verpflichtet und kann zurückgelassene Gegenstände verwerten oder entsorgen.

§ 1.6 Haftung und Nutzungsrechte

Gibt der Nutzer einen Arbeitsplatz oder Meeting-Raum nicht rechtzeitig heraus, haftet er der ISSO GmbH für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 1.7 Sonstiges

(1) In allen Fällen, in denen die ISSO GmbH im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertrag­licher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die ISSO GmbH nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, die ISSO GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(2) Die Verwendung der ISSO Logi (ISSO, ISSO|lab, ISSO|academy, sonstige)  oder die Nennung der ISSO GmbH in Zeitungsanzeigen, Wurfsendungen oder Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art, ebenso wie Fotomaterialien aus den Räumen des Dreikönigenhauses, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der ISSO GmbH.

§ 2 Coworking

(1) Das Angebot der ISSO GmbH im Bereich Coworking beinhaltet die kostenpflichtige Bereitstellung von Arbeitsplätzen in den für das Coworking vorgesehenen Räumen der Kornpfortstraße 15, 56068 Koblenz (sogenanntes „Coworking“)

(2) Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der Tag des Vertragsschlusses. Vollzeittickets gelten jeweils für 30 Tage ab dem 01. oder 15. eines Monats.

(3) Die Kündigungsfrist von Vollzeittickets im Abo beträgt einen Monat zum Vertragsmonatsende.

(4) Die Coworking-Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Stromanschluss und WLAN. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn der Tätigkeit überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt, soweit er nicht vor deren Nutzung Einwände erhebt.

(5) Dem Nutzer ist bekannt, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Die ISSO GmbH übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

 (6) Coworker erhalten pro Arbeitsplatz einen persönlichen Schlüssel/Zugangsmöglichkeit und haben mit diesem stets Zugang zu den dafür vorgesehenen Räumen (sogenannter „Coworkingspace“). Die Ausgabe von Schlüsseln/Zugangsmöglichkeiten erfolgt bei Vertragsabschluss. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich zu melden und wird mit einer Aufwandsentschädigung von 40€ verrechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die ISSO GmbH bleibt hiervon unberührt. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt die ISSO GmbH zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(7) „c/o ISSO“ oder das Dreikönigenhaus als offiziellen Firmensitz anzugeben, ist Coworkern vorbehalten, die einen entsprechend gekennzeichneten Tarif gebucht haben. Jegliche postalische Kommunikation ist jedoch in der folgenden Form vorzunehmen:

Firma xyz
c/o ISSO
Kornpfortstraße 15
56068 Koblenz

Diese Nutzung als offizieller Firmensitz muss der ISSO GmbH spätestens zu deren Beginn schriftlich angezeigt werden.

(8) Die Coworking-Räume dienen gelegentlich auch zu Veranstaltungszwecken. Dem Coworker oder der Coworkerin wird für die Veranstaltungszeit auf Wunsch ein sonstiger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.

(9) Der Nutzer kann den Coworkingspace 24h an 7 Tagen pro Woche nutzen. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Coworkingspace jährlich zwischen dem 24.12. und 1.1. und an Rosenmontag nicht von Mitarbeitern der ISSO GmbH besetzt ist.

(10) Die Weitergabe von Coworking-Tickets oder -Plätzen an Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Meeting- und Event Services

(1) Die ISSO GmbH bietet im Rahmen des Bereiches Meeting- und Event Services unter anderem die Vermietung von Räumen im Dreikönigenhaus, sowie im Gewölbe des Alten Kaufhauses, Peter-Altmeier-Ufer 50, an.

(2) Nach Buchung eines Meeting-Raumes erhält der Nutzer eine Buchungsbestätigung mit allen Buchungsdetails für die Öffnung des Raumes in dem gebuchten Zeitraum. Hat der Mieter die Raumbuchung online durchgeführt, wird der Zugang zum gebuchten Raum am Tag der Buchung durch die ISSO GmbH ermöglicht oder durch das Raumbuchungssystem online freigeschaltet. Hierzu benötigt der Nutzer ein Smartphone oder einen Laptop.

(3) Bei der Anmietung von Veranstaltungsräumen wird der jeweilige Raum für die vereinbarte Zeit vermietet. Notwendige Vorbereitungszeiten für Aufbau, Dekoration, Abbau etc. müssen in der vereinbarten Zeit durchgeführt werden und sind durch den Mieter bei der Buchung entsprechend zu berücksichtigen. Dies bezieht sich auch auf vereinbarte Cateringabsprachen. Sollte der Mieter die gebuchten Zeiten überschreiten, wird die weitere Zeit und eventuelle Schäden (siehe § 1.6) entsprechend in Rechnung gestellt. Die Abnahme erfolgt üblicherweise durch den Nutzer. Im Falle einer Abweichung bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Anfallende Personalkosten der ISSO GmbH werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.

(4) Im Falle der Stornierung der Nutzung eines Seminar- oder Veranstaltungsraumes fallen folgende Stornierungskosten an: bis zu 21 Tage vorher: keine Kosten. 20-15 Tage vorher: 30 %, 14-8 Tage vorher 50 %, 7 Tage und weniger: 100% des angesetzten oder vereinbarten Preises. Die Stornierungskosten für ein externes Catering werden gemäß dessen Vereinbarung weitergegeben / fällig.

(5) Je nach Verfügbarkeit werden digitale Projektoren, Metaplanwände, Flipcharts und Whiteboards, Technisches Zubehör und Moderationsmaterialen gegen Aufpreis vermietet.

§ 4 Weiterbildungen & Seminarangebote

(1) Das Weiterbildungsangebot der ISSO GmbH umfasst Seminare, Workshops und After-Work-Veranstaltungen.  Die Anmeldung erfolgt hierzu telefonisch, schriftlich oder per E-mail. Für alle kostenpflichtigen Seminare erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung. Der Zahlungseingang muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein.  Erst mit erfolgreichem Zahlungseingang ist der Teilnehmende zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.

 (2) Die ISSO GmbH verpflichtet sich zur Durchführung der von ihr organisierten Workshops- und kostenpflichtigen Veranstaltungen, sofern die vorher festgelegte Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl kann variieren. Informationsmaterialien hierzu werden durch die ISSO GmbH auf Anfrage herausgegeben. Im Falle der Stornierung durch den Teilnehmer fallen folgende Stornierungskosten an: bis zu 21 Tage vorher: keine Kosten. 20-15 Tage vorher: 30 %, 14-8 Tage vorher 50 %, 7 Tage und weniger: 100% des angesetzten oder vereinbarten Preises. Ersatzteilnehmer*innen werden gegen eine Umbuchungsgebühr von 20€ akzeptiert. Bei einer Absage oder Abwesenheit des Teilnehmers aus wichtigen Gründen oder aus Gründen, die der Teilnehmer nicht vertreten hat, gelten ebenfalls die Stornierungskosten.

(3) Bei Überbuchung der Seminare (hier gilt die Reihenfolge der Anmeldung nach Eingang) erhält der Teilnehmende eine Absage oder einen alternativen Terminvorschlag. Je nach Veranstaltung findet diese nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt.

(4) Der Veranstaltungsort ist – wenn nicht anders beschrieben – das ISSO-Institut im Dreikönigenhaus in Koblenz, Kornfortstraße 15, 56068 Koblenz oder wird bei abweichendem Veranstaltungsort vor Beginn der Veranstaltung durch das Bestätigungsschreiben mitgeteilt.

§ 5 Beratungen & Coaching

(1) Die ISSO GmbH erstellt für jede Beratungs- oder Coachingleistung ein Angebot. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der detaillierten Angebotsbeschreibung. Die Annahme des Angebots durch den Vertragspartner erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung, telefonisch oder per E-Mail. Durch die Bestätigung kommt der Auftrag zustande.

(2) Für extern durchgeführte Veranstaltungen stellt der Auftraggeber der ISSO GmbH die notwendige Infrastruktur in Form von geeigneten Räumlichkeiten, Technik und Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Die genaueren Absprachen dazu erfolgen in Vorbereitung der jeweiligen Veranstaltung und in gegenseitiger Absprache.

(3) Für die angebotene Veranstaltung stellt die ISSO GmbH fachlich und methodisch-didaktisch qualifizierte Dozenten/Dozentinnen und je nach Veranstaltungsinhalt unterschiedlich umfangreiche begleitende Inhalte bzw. Unterlagen für die Teilnehmer zur Verfügung.

(4) Die ISSO GmbH verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über den / die Teilnehmer sowie die Geschäfts- und / oder Betriebsinterna des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Ausnahmen können nur durch ausdrückliche Erlaubnis des Teilnehmenden erteilt werden.

(5) Es gelten die Preise und Konditionen der Auftragsbestätigung bzw. der individuellen Vereinbarung. Je nach Umfang des Auftrags können Teilzahlungen vereinbart werden. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Tritt der Vertragspartner von Teilen des Auftrages zurück oder storniert er den Auftrag, so ist die ISSO GmbH grundsätzlich berechtigt, bis zum Kündigungszeitpunkt angefallene Kosten / Aufwendungen sowie entgangene Einnahmen durch Personalreservierungen o. ä. bis zum vollen Auftragswert in Rechnung zu stellen.

(6) Die ISSO GmbH behält sich vor, bestätigte Aufträge oder Teile von Aufträgen und Seminare aus wichtigem Grund bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn abzusagen.  Bei Absage oder Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit des Dozenten können gegenüber der ISSO GmbH keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

§ 6 Haftung, Datenschutz, Copyright

(1) Die ISSO GmbH haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem – rechtlichen – Grund. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Referenten und Netzwerkpartner für die ISSO GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Haftung für mittelbare Schäden, z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn.

(2) Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von diesem Ausschluss unberührt. Schadensansprüche verjähren nach 12 Monaten.

(3) Für vom Teilnehmer / Auftraggeber während einer Schulung eingebrachtes Material wird keine Haftung übernommen.

(4) Da der Lernerfolg in wesentlichem Umfang vom Teilnehmenden und dem Lernumfeld des Teilnehmers selbst mitbestimmt wird (z. B. durch die entsprechenden Vorkenntnisse und die Bereitschaft zur Mitarbeit) besteht auch hier kein Haftungsanspruch an die ISSO GmbH.

(5) Mit der Anmeldung zu einem Seminar werden personenbezogene Daten in automatisierten Verfahren beim Auftraggeber erhoben und im Zuge der Durchführung der Veranstaltung/en gespeichert, verarbeitet und genutzt (§ 4 Abs. 2 Ziff. 2a BDSG). Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen und Projekten erhoben und sind auf den hierfür notwendigen Umfang beschränkt (§3a BDSG). Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Einverständnis des/der Betroffenen zur Übermittlung der Daten vorliegt. Die ISSO GmbH stellt sicher, dass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden und die nach § 9 BDSG, incl. Anlage zu § 9 erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet sind.

(6) Alle Rechte an den Seminarunterlagen und Arbeitsmaterialien und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder Teilen daraus liegen – sofern keine anderen Angaben gemacht werden – bei der ISSO GmbH. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung seitens der ISSO GmbH in irgendeiner Form (Fotokopie, Digital oder anderen Verfahren) weiterverarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Weitergabe benutzt werden – insbesondere nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung. Das während einer Veranstaltung zur Verfügung Lernmaterial, egal welcher Medienpräsentation darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des anderen Teils.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien auf eine Ersatzbestimmung einigen, die der bisherigen Regelung nach Sinn und Zweck möglichst entspricht.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausgeschlossen und keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Individuell getroffene und in Schriftform fixierte Vereinbarungen gehen diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vor.

 (4) Die ISSO GmbH behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Die ISSO GmbH wird die Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen.

(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(6) Der Gerichtsstand ist Koblenz.

 

Stand der AGB – ISSO GmbH: Koblenz, 20.02.2018

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